Du hast Geld angelegt, dein Depot macht Gewinne – und plötzlich möchte der Staat ein Stück vom Kuchen. Verständlich, dass sich dabei schnell die Frage stellt: Wie viel bleibt mir nach der Abgeltungssteuer eigentlich übrig?
Die gute Nachricht: Die Berechnung ist weniger kompliziert, als sie klingt. Die schlechte Nachricht: Das deutsche Steuerrecht schafft es trotzdem, aus einem einfachen Prozentwert ein kleines Bürokratie-Abenteuer zu machen. Mit dem richtigen Schema kannst du deine Kapitalertragsteuer aber selbst überschlagen – ohne Steuerberater, Taschenrechner-Akrobatik oder zwölf offene Browser-Tabs.
In diesem Beitrag zeige ich dir, wie du die Abgeltungssteuer berechnest, welche Freibeträge gelten und warum dein tatsächlicher Steuerabzug oft höher als 25 Prozent aussieht.
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf bestimmte Kapitalerträge. Dazu gehören zum Beispiel:
- Zinsen auf Tages- und Festgeldkonten
- Dividenden aus Aktien und ETFs
- Realisierte Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren
- Erträge aus Investmentfonds
- Bestimmte Gewinne aus Anleihen und anderen Kapitalanlagen
Der Grundgedanke ist simpel: Erzielst du mit deinem Kapital einen Gewinn, wird dieser in Deutschland grundsätzlich mit 25 Prozent besteuert. Die Bank führt die Steuer normalerweise direkt an das Finanzamt ab. Du musst dich also nicht selbst hinsetzen und jeden ETF-Verkauf einzeln versteuern. Immerhin eine Aufgabe, die dir der Staat abnimmt.
Wichtig: Besteuert wird nicht dein gesamtes Depot und auch nicht jede Einzahlung. Entscheidend ist nur der steuerpflichtige Ertrag – also beispielsweise der Gewinn beim Verkauf oder die erhaltene Dividende.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Der eigentliche Steuersatz beträgt 25 Prozent. Dazu kommen in den meisten Fällen noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
- Abgeltungssteuer: 25 Prozent
- Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer
- Kirchensteuer: 8 oder 9 Prozent auf die Abgeltungssteuer, je nach Bundesland
Ohne Kirchensteuer ergibt sich dadurch eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent. Das klingt zunächst nach einem krummen Wert, ist aber einfach zu berechnen:
25 Prozent Abgeltungssteuer + 1,375 Prozent Solidaritätszuschlag = 26,375 Prozent
Bei Kirchensteuer liegt die Gesamtbelastung ungefähr bei 27,82 Prozent in Bundesländern mit 8 Prozent Kirchensteuer und bei etwa 27,99 Prozent bei 9 Prozent Kirchensteuer. Die exakte Berechnung kann wegen der Anrechnung der Kirchensteuer leicht abweichen.
Die Grundformel für den Abgeltungssteuer-Rechner
Für eine schnelle Berechnung ohne Kirchensteuer kannst du diese Formel verwenden:
Steuerpflichtiger Kapitalertrag × 26,375 Prozent = Steuer inklusive Solidaritätszuschlag
Angenommen, du erzielst 1.000 Euro steuerpflichtige Kapitalerträge:
- Abgeltungssteuer: 1.000 Euro × 25 Prozent = 250 Euro
- Solidaritätszuschlag: 250 Euro × 5,5 Prozent = 13,75 Euro
- Gesamte Steuer: 263,75 Euro
- Verbleibender Betrag: 736,25 Euro
Der Rechner würde dir in diesem Beispiel also eine Steuerbelastung von 263,75 Euro anzeigen – vorausgesetzt, dein Sparer-Pauschbetrag ist bereits ausgeschöpft und du zahlst keine Kirchensteuer.
Der Sparer-Pauschbetrag: Dein wichtigster Steuerfreibetrag
Bevor die Abgeltungssteuer greift, steht dir der sogenannte Sparer-Pauschbetrag zu. Damit bleiben Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei.
- 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende
- 2.000 Euro pro Jahr für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften
Dieser Freibetrag gilt für sämtliche Kapitalerträge zusammen. Nicht für jedes einzelne Depot, jedes Tagesgeldkonto oder jede Bank separat. Hast du also drei Depots und zwei Sparkonten, wird nicht fünfmal der volle Freibetrag gewährt. Schön wäre es, aber dann würde vermutlich jeder von uns sieben kostenlose Depots eröffnen.
Der Sparer-Pauschbetrag umfasst unter anderem:
- Zinsen
- Dividenden
- Veräußerungsgewinne
- Fondserträge
Damit die Bank den Freibetrag direkt berücksichtigt, brauchst du einen Freistellungsauftrag. Diesen stellst du bei deiner Bank oder deinem Broker. Du kannst den Betrag auf mehrere Institute verteilen, musst aber darauf achten, insgesamt nicht über 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro zu kommen.
Beispiel: Abgeltungssteuer mit Sparer-Pauschbetrag
Du bist alleinstehend und erzielst im Jahr 1.800 Euro Kapitalerträge. Dein Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro.
- Kapitalerträge: 1.800 Euro
- Abzüglich Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro
- Steuerpflichtiger Betrag: 800 Euro
Nun wird nur auf die verbleibenden 800 Euro Steuer berechnet:
- Abgeltungssteuer: 800 Euro × 25 Prozent = 200 Euro
- Solidaritätszuschlag: 200 Euro × 5,5 Prozent = 11 Euro
- Gesamte Steuer ohne Kirchensteuer: 211 Euro
Von deinen 1.800 Euro Kapitalerträgen bleiben dir in diesem Beispiel 1.589 Euro nach Steuern. Ohne Freibetrag wären es nur 1.525,35 Euro. Der Freistellungsauftrag spart dir also 63,75 Euro. Kein Lottogewinn, aber für fünf Minuten Online-Formular ganz ordentlich.
Abgeltungssteuer auf Kursgewinne berechnen
Bei Aktien und ETFs wird nicht der gesamte Verkaufspreis besteuert, sondern grundsätzlich nur der Gewinn.
Du kaufst beispielsweise Anteile für 4.000 Euro und verkaufst sie später für 5.500 Euro. Dein Kursgewinn beträgt:
5.500 Euro Verkaufserlös – 4.000 Euro Kaufkosten = 1.500 Euro Gewinn
Dieser Gewinn ist die Grundlage für die Steuerberechnung. Ohne Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags ergibt sich:
- Abgeltungssteuer: 1.500 Euro × 25 Prozent = 375 Euro
- Solidaritätszuschlag: 375 Euro × 5,5 Prozent = 20,63 Euro
- Gesamte Steuer: 395,63 Euro
- Netto-Gewinn nach Steuer: 1.104,37 Euro
Wichtig ist der Zeitpunkt: Ein Kursgewinn wird normalerweise erst steuerlich relevant, wenn du tatsächlich verkaufst. Steigt dein ETF im Depot um 1.500 Euro, hast du zwar auf dem Papier gewonnen – versteuert wird dieser Gewinn aber in der Regel noch nicht durch den Verkauf.
ETF-Steuern und die Teilfreistellung
Bei ETFs kann zusätzlich die sogenannte Teilfreistellung eine Rolle spielen. Sie sorgt dafür, dass ein bestimmter Teil der Erträge steuerfrei bleibt. Der Hintergrund: Investmentfonds halten häufig bereits Vermögenswerte, auf deren Ebene Steuern anfallen können.
Die Höhe hängt unter anderem von der Fondsart ab. Bei einem Aktienfonds beziehungsweise Aktien-ETF können für Privatanleger häufig 30 Prozent der Erträge steuerfrei sein. Das gilt nicht automatisch für jedes Produkt. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Einstufung des Fonds.
Beispiel mit einem Aktien-ETF:
- Realisierter Gewinn: 1.500 Euro
- Teilfreistellung von 30 Prozent: 450 Euro
- Steuerpflichtiger Gewinn: 1.050 Euro
Auf diese 1.050 Euro wird anschließend der Sparer-Pauschbetrag angerechnet. Ist der Freibetrag bereits ausgeschöpft, ergibt sich ohne Kirchensteuer:
- Abgeltungssteuer: 1.050 Euro × 25 Prozent = 262,50 Euro
- Solidaritätszuschlag: 262,50 Euro × 5,5 Prozent = 14,44 Euro
- Gesamte Steuer: 276,94 Euro
Die Teilfreistellung kann die Steuerlast also deutlich senken. Sie ist aber kein Freifahrtschein für blindes ETF-Kaufen. Kosten, Risiko, Anlagestrategie und Anlagehorizont bleiben trotzdem wichtig. Steueroptimierung ist nett – ein schlechtes Investment wird dadurch nicht plötzlich gut.
Was passiert bei Verlusten?
Verluste aus Kapitalanlagen können grundsätzlich mit bestimmten Kapitalgewinnen verrechnet werden. Dabei gelten jedoch unterschiedliche Verlustverrechnungstöpfe. Aktienverluste dürfen beispielsweise grundsätzlich nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.
Ein Beispiel:
- Gewinn aus dem Verkauf von Aktien: 1.200 Euro
- Verlust aus dem Verkauf anderer Aktien: 500 Euro
- Verbleibender steuerpflichtiger Aktiengewinn: 700 Euro
Hast du zusätzlich noch Dividenden oder Zinsen erhalten, können die Aktienverluste nicht einfach mit allen anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. Genau hier wird die Sache etwas weniger spaßig. Dein Broker führt die Verrechnung normalerweise automatisch innerhalb der jeweiligen Töpfe durch.
Falls du mehrere Depots bei verschiedenen Banken hast, kann eine Verlustbescheinigung sinnvoll sein. Sie muss in der Regel bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres bei der Bank beantragt werden. Über die Steuererklärung kannst du dann bestimmte Verluste depotübergreifend verrechnen lassen.
Abgeltungssteuer mit Kirchensteuer
Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, wird zusätzlich Kirchensteuer auf die Kapitalerträge fällig. Die Bank berücksichtigt dabei normalerweise deine gespeicherten Steuerdaten und führt die Kirchensteuer direkt ab.
Die Berechnung ist etwas komplizierter als die einfache Addition von 25 Prozent, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe beziehungsweise bei der Berechnung berücksichtigt wird. Für eine grobe Schätzung kannst du mit einer Gesamtbelastung von etwa 27,8 bis 28 Prozent rechnen.
Bei 1.000 Euro steuerpflichtigen Kapitalerträgen wären das ungefähr 278 bis 280 Euro Gesamtsteuer. Für eine exakte Zahl solltest du einen aktuellen Abgeltungssteuer-Rechner verwenden oder die Abrechnung deiner Bank prüfen.
Wann ist die persönliche Einkommensteuer günstiger?
Die Abgeltungssteuer ist nicht immer die günstigste Lösung. Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, kannst du in deiner Steuererklärung die sogenannte Günstigerprüfung beantragen.
Das kann beispielsweise interessant sein, wenn du:
- nur ein geringes Einkommen hast
- in Teilzeit arbeitest
- im Ruhestand bist
- ein Jahr mit besonders niedrigen Einkünften hattest
Das Finanzamt vergleicht dann, ob die Besteuerung deiner Kapitalerträge mit deinem persönlichen Steuersatz günstiger wäre als die bereits einbehaltene Abgeltungssteuer. Ist sie günstiger, bekommst du die Differenz zurück.
Automatisch passiert das nicht immer. Du musst die Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben und die Günstigerprüfung beantragen. Ein Blick in die Steuererklärung kann sich also lohnen – besonders dann, wenn dein Gesamteinkommen deutlich unter dem Bereich liegt, in dem der Spitzensteuersatz relevant wird.
So nutzt du einen Abgeltungssteuer-Rechner richtig
Ein guter Rechner benötigt normalerweise folgende Angaben:
- Höhe der Kapitalerträge
- Bereits genutzter Sparer-Pauschbetrag
- Art der Anlage, zum Beispiel Aktie, ETF oder Zins
- Eventuelle Teilfreistellung bei Fonds
- Kirchensteuerpflicht ja oder nein
- Bundesland bei bestehender Kirchensteuerpflicht
- Bereits verrechnete Verluste
Gehe am besten in dieser Reihenfolge vor:
- Alle Kapitalerträge des Jahres zusammentragen
- Verluste und mögliche Teilfreistellungen berücksichtigen
- Den noch verfügbaren Sparer-Pauschbetrag abziehen
- Den verbleibenden steuerpflichtigen Betrag mit 25 Prozent berechnen
- Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ergänzen
- Prüfen, ob dein Broker bereits Steuern abgeführt hat
Der Rechner liefert dir eine gute Orientierung. Er ersetzt aber nicht automatisch die Steuerbescheinigung deiner Bank. Gerade bei ETFs, ausländischen Brokern, mehreren Depots oder komplizierten Verlustverrechnungen können die tatsächlichen Werte abweichen.
Häufige Fehler bei der Berechnung
Der häufigste Fehler ist, den Sparer-Pauschbetrag zu vergessen. Der zweithäufigste: Anleger rechnen 25 Prozent auf den gesamten Verkaufspreis statt auf den Gewinn. Das wäre ungefähr so, als würdest du beim Flohmarkt nicht nur deinen Gewinn, sondern gleich deinen alten Toaster versteuern.
Achte außerdem auf diese Punkte:
- Der Freibetrag gilt insgesamt, nicht pro Bank.
- Bereits abgezogene Steuern solltest du nicht noch einmal berechnen.
- Bei ETFs kann eine Teilfreistellung den steuerpflichtigen Betrag reduzieren.
- Verluste werden nicht immer mit jeder Art von Kapitalertrag verrechnet.
- Ein Kursgewinn ohne Verkauf ist normalerweise noch kein realisierter Gewinn.
- Bei ausländischen Brokern wird die deutsche Steuer oft nicht automatisch abgeführt.
Die praktische Kurzformel
Für eine schnelle Überschlagsrechnung ohne Kirchensteuer kannst du dir Folgendes merken:
(Kapitalerträge – Freibetrag – anrechenbare Verluste – mögliche Teilfreistellung) × 26,375 Prozent
Das Ergebnis ist die ungefähr zu erwartende Steuer inklusive Solidaritätszuschlag. Der Wert darf nicht unter null fallen. Gibt es keinen steuerpflichtigen Ertrag, gibt es auch keine Abgeltungssteuer.
Für langfristige Anleger ist vor allem eines wichtig: Freistellungsauftrag einrichten, Steuerbescheinigungen aufbewahren und nicht bei jeder roten Depotzahl in Panik geraten. Steuern sind ein Kostenfaktor – aber kein Grund, jede sinnvolle Geldanlage zu vermeiden. Entscheidend ist, was dir nach allen Kosten und Steuern tatsächlich bleibt und ob die Anlage zu deinen Zielen passt.
Ein Abgeltungssteuer-Rechner nimmt dir dabei die lästige Rechenarbeit ab. Die Grundlagen solltest du trotzdem kennen. Denn wer versteht, wie seine Steuern entstehen, kann bessere Entscheidungen treffen – und muss der Bankabrechnung nicht jedes Mal misstrauisch hinterhergoogeln.
